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Arbeitsrecht

Herr RA Thomas van Eimern von der Kanzlei Prof. Dr. Thieler - Prof. Dr. Böh - Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit Jahren auch Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 

Er vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in nahezu allen klassischen Arbeitsrechtsfeldern wie:

 

  • Kündigung einschließlich Vertretung in gerichtlichen Rechtstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten,

  • Fallstricke beim Aufhebungsvertrag,

  • Arbeitszeit- und Vergütungsfragen,

  • Direktions- oder Weisungsrecht des Arbeitgebers,

  • Home-Office,

  • Sonderzahlungen,

  • Teilzeit- und Befristungsrecht,

  • Datenschutz,

  • Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers,

  • aber auch Beratung in Fragen der Arbeitsvertragsgestaltung.

Wir bedienen auch das Arbeitsrecht; eine qualifizierte Beratung und Vertretung ist durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht gewährleistet.

 

Um einen "Tunnelblick" zu vermeiden, beraten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

 

Das Arbeitsrecht gliedert sich in einen Individual- und Kollektivbereich auf:

 

  • im erstgenannten Bereich geht es um Ansprüche des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers,

  • im zweiten um das Verhältnis  zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber einerseits  und zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband andererseits.

 

Wir beraten rund um das Kündigungsrecht und vertreten die Parteien auch vor den Arbeitsgerichten.

 

Möchten die Parteien ihr Arbeitsverhältnis beenden, achten wir auf die "richtige" und interessengerechte Formulierung eines Aufhebungsvertrages, insbesondere auf die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen.

 

Nicht erst seit Corona arbeiten Arbeitnehmer gern im Home-Office. Hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, in einem Home-Office zu arbeiten oder darf/kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aus dem Home-Office wieder in den Betrieb zurückholen?

Das sind häufige Fragen, die wir unter Heranziehung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beantworten.

Für beide Parteien stellt sich sehr oft die Frage, ob der Arbeitnehmer der Aufforderung des Arbeitgebers, seine Arbeitsleistung statt am Ort A künftig am Ort B zu erbringen, nachkommen muss  bzw. ob und wie der Arbeitgeber sein Direktions-,/Weisungsrecht ausüben darf.

 

Sonderzahlungen, also Leistungen des Arbeitgebers neben dem monatlichen Entgelt, sind sehr häufig Gegenstand von Arbeitsstreitigkeiten.

Das muss nicht sein, wenn der Arbeitsvertrag eine klare Regelung hierzu beinhaltet.

Auch in Bezug auf die "richtige" Formulierung bzw. Gestaltung von Arbeitsverträgen sind wir gern behilflich; insbesondere bei der Abfassung von befristeten Arbeitsverträgen sind zahlreiche Fallstricke zu beachten.

Beim Umfang der Arbeitszeit stellt sich zumeist für beide Parteien die Frage, ob der vollzeitbeschäftige Arbeitnehmer, der zur Teilzeit übergeht, wieder zur Vollzeit zurückkehren kann bzw. ob der Arbeitgeber dem Wunsch des Arbeitnehmers entsprechen muss.

Die Digitalisierung macht auch vor der Arbeitswelt nicht halt. Darf der Arbeitnehmer sich telefonisch oder digital arbeitsunfähig krank melden? Fragen über Fragen, die wir gern beantworten. Schließlich sind auch Datenschutzprobeme sehr oft Anlass für Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, z.B. ob und inwieweit der Arbeitnehmer bei der Ausübung seiner Arbeitspflichten vom Arbeitgeber überwacht werden darf.

Selbst im Urlaubsrecht können Arbeitnehmer und Arbeitgeber Fehler begehen, die sich verheerend auswirken können.

 

Vergißt z.B. der Arbeitgeber, den Arbeitnehmer darüber zu belehren, dass er beispielsweise im Jahr 2024 noch einen Resturlaub von [x] Arbeittagen hat, den er bis zum Ende des Jahres in Anspruch nehmen muss, verfällt der Resturlaub am Jahresende nicht!

Das kann für den Arbeitgeber die unangenehme Folge haben, dass der Arbeitnehmer seine jährlichen Urlaubsansprüche anhäuft!

Umgekehrt muss der dauererkrankte Arbeitnehmer darauf achten, dass er einen Antrag auf Gewährung von Urlaub stellt, wenn er nach Beeendigung der Erkrankung wieder gesundt wird, wenn auch nur vorübergehend!

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